Mein Recht
Erstattung von Arzneimitteln durch gesetzliche Krankenkassen
Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Verordnung dieser Arzneimittel ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.
Hier der vollständige Verordnungstext
Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann erfolgen, wenn 2% des Bruttoeinkommens überschritten wurden. Bei chronisch Kranken 1%.
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